Die geheimnisvollen Formationen von Pilzen, die als Hexenringe oder Feenringe bekannt sind, haben in der nordischen Kultur einen besonderen Platz. Über Generationen hinweg wurden diese natürlichen Erscheinungen mit verschiedenen Überlieferungen, Mythen und Folklore assoziiert.
Das Phänomen des Hexenrings
Hexenringe entstehen durch den natürlichen Wachstumszyklus bestimmter Pilzarten. Ein Pilzmyzel beginnt im Zentrum des Rings, breitet sich unterirdisch in alle Richtungen aus und nimmt Nährstoffe aus dem Boden auf. Im Laufe der Zeit sterben die Pilze im Zentrum ab, da die Nährstoffe dort erschöpft sind, und neue Pilze wachsen am äußeren Rand des Myzels. Dies schafft den unverwechselbaren Kreis von Pilzen an der Oberfläche.
Von Elfen, Trollen und anderen Wesen
Elfen und Feen: Die Vorstellung, dass Elfen und Feen in den Feenringen tanzen, ist tief in der nordischen Folklore verwurzelt. Die Legende besagt, dass sie bei Mondschein tanzen und singen und jeden, der in ihren Ring tritt, in ihren Reigen ziehen. In einigen Geschichten erhält der unglückliche Eindringling die Fähigkeit, in die Elf- oder Feenwelt zu sehen, aber oft zu einem hohen Preis.
Trolle: Besonders in norwegischen und schwedischen Überlieferungen werden Feenringe manchmal als Spielplätze von Trollen dargestellt. Die Trolle, oft als schelmisch und manchmal auch gefährlich beschrieben, könnten denjenigen bestrafen, der ihren Tanzplatz stört.
Geister und Hexen: In einigen Gebieten wurden die Ringe auch als Orte gesehen, an denen Hexen tanzen oder Rituale durchführen. Geister, insbesondere die Seelen von Verstorbenen, könnten auch in den Ringen gesehen werden, besonders in der Walpurgisnacht, einem traditionellen Frühlingsfest.
Rituale und Aberglaube
Die tiefe Ehrfurcht und Furcht vor diesen Ringen führte oft zu Ritualen und Aberglauben. Es wurde geglaubt, dass das Mähen von Gras oder das Entfernen von Pilzen aus einem Feenring Unglück bringen könnte. Um Schutz zu suchen, könnten die Menschen um den Ring herumlaufen oder bestimmte Sprüche und Gebete sprechen.
Man glaubte auch, dass das Platzieren von Steinen in einem Feenring oder das Zeichnen von Kreisen mit Salz oder Kreide die magische Energie darin einschließen oder neutralisieren könnte.
Moderne Interpretation
Mit dem Fortschritt der Wissenschaft und dem besseren Verständnis von Pilzwachstumsmustern wurde das Mysterium der Hexenringe zwar entschlüsselt, aber ihre kulturelle und mystische Bedeutung in der nordischen Kultur bleibt bestehen. Für viele sind sie weiterhin ein Zeichen für das Übernatürliche, ein Fenster in eine andere Welt oder einfach ein wunderbarer Anblick in der Landschaft, der an vergangene Zeiten erinnert.
Fazit
Obwohl die wissenschaftliche Erklärung für das Phänomen der Hexenringe heute bekannt ist, bieten die mit ihnen verbundenen Geschichten und Mythen einen faszinierenden Einblick in den Volksglauben und die Vorstellungskraft der nordischen Kultur. Sie erinnern uns daran, wie die Natur und das Übernatürliche oft miteinander verflochten waren und wie Landschaftsphänomene die kulturellen Erzählungen und Traditionen beeinflussten.
by Jatukham Ramathep
„Sterben soll, wer Heide bleiben will“. ~Karl der Große~
Die Ausrottung heidnischer Gebräuche
Um den Heiden Herr zu werden, erließ Karl der Große im Jahre 782 die berühmt-berüchtigte Capitulatio de partibus Saxoniae, einen verbindlichen Gesetzestext mit dem Charakter der Zwangschristianisierung. In 34 Paragraphen legte der Besatzer Sachsens fest, was den heidnischen Germanen fortan gestattet und verboten war. Wer sich widersetzte, wurde mit dem Tod bestraft: Ein großer Teil der Paragraphen leitet mit der Phrase ein „Sterben soll, wer...‘ oder „Todesstrafe erleidet, wer...“ sowie „Dem geht es an Kopf und Kragen, der...“. Die Capitulatio de partibus Saxoniae ist ein Paradebeispiel für brutales Besatzungsrecht. Per Dekret war nun verboten, „Götzendienst“ zu treiben und die alten Götter zu verehren: Die „heidnische Sitte“ und der „heidnische Brauch“ wurden kriminalisiert. „Stammesversammlungen“ waren illegal, wenn nicht ein „Pfarrer“ sie bewachte. Es war verboten, an „Quellen, Bäumen oder Hainen“ Opfer darzubringen, ein „Gemeinschaftsmahl zu Ehren der Götzen“ zu veranstalten und „nach heidnischem Brauch Leichen“ zu bestatten. Die „Wahrsager‘ und „Zauberer“ sollten „den Kirchen und den Pfarrem ausgeliefert“ werden, weil sie Teufelsdiener seien, um von denselben öffentlich hingerichtet zu werden. Von nun an waren alle Heiden dazu angehalten, sich entweder taufen zu lassen oder zu sterben. So heißt es schwarz auf weiß im Paragraphen 8 dieses Gesetzestextes:
„Sterben soll, wer Heide bleiben will und unter den Sachsen sich verbirgt, um nicht getauft zu werden oder es verschmäht, zur Taufe zu gehen“.
Die Capitulatio de partibus Saxoniae war „ein drakonischer Strafkatalog mit dem Doppelziel der Ausrottung heidnischer Gebräuche und der Zerschlagung der sächsischen Verfassung, in dem praktisch alles mit der Todesstrafe belegt wurde. [...] Politische und kirchliche Zwangsmaßnahmen sind hier nicht mehr voneinander zu trennen, und mit christlichen Grundsätzen lassen sie sich kaum vereinbaren. Karl machte damit unmißverständlich klar: Die Grenze ist geschlossen, in den Provinzen des Frankenreichs ist nur noch der Kult der christlichen Kirche zulässt.’
Im Folgenden ist der Gesetzestext vollständig abgedruckt:
Capitulatio de partibus Saxoniae
l. Alle stimmen dem Prinzip der höheren Fälle zu, daß die Kirchen Christi in Sachsen nicht geringere, sondern erheblich höhere Geltung haben sollen als die Götzenstätten.
2. Wenn jemand Zuflucht in der Kirche sucht, soll er dort bis zu seiner Gerichtsverhandlung sicher sein, und niemand soll wagen, ihn mit Gewalt herauszuholen. Wegen der Ehre Gottes und der Heiligen, denen die betreffende Kirche geweiht ist, soll es dem Asylanten vor Gericht nicht an Kopf und Kragen gehen, sondern er soll seine Tat gemäß dein Urteilsspruch mit Geld büßen, soweit er es kann. Dann soll er vor den König geführt werden, und der wird ihn dorthin stecken, wohin es seiner königlichen Gnade gefällt.
3. Sterben soll, wer gewaltsam eine Kirche erstürmt und in ihr mit Gewalt oder mit Diebsgriff etwas wegnimmt oder die Kirche in Flammen aufgehen läßt.
4. Sterben soll, wer die vierzigtägigen Fasten vor Ostern in Verachtung des christlichen Glaubens bricht und Fleisch ißt. Aber es soll vom Priester geprüft werden, ob er nicht durch Not gezwungen war, Fleisch zu essen.
5. Sterben soll, wer einen Bischof, einen Priester oder einen Diakon tötet.
6. Todesstrafe erleidet der, der vom Teufel getäuscht, nach heidnischer Sitte wähnt, irgendein Mann oder eine Frau sei Hexe und Menschenfresser und sie deshalb verbrennt oder deren Fleisch verzehrt bzw. zum Verzehr weitergibt.
7. Todesstrafe erleidet der, der nach heidnischen Brauch Leichen bestattet, indem er den Körper den Flammen preisgibt.
8. Sterben soll, wer Heide bleiben will und unter den Sachsen sich verbirgt, um nicht getauft zu werden oder es verschmäht, zur Taufe zu gehen.
9. Sterben soll, wer einen Menschen dem Teufel opfert und nach heidnischer Sitte den Götzen als Opfer darbringt.
10. Sterben soll, wer mit den Heiden Ränke gegen die Christen schmiedet oder bei ihnen als Feind der Christen ausharren will. Und wer ihn dabei gegen König und Christenheit unterstützt, soll ebenfalls sterben.
ll. Dem geht es an Kopf und Kragen, der dem König als untreu erscheint.
12. Sterben soll, wer die Tochter seines Herren raubt.
13. Genauso soll bestraft werden, wer seinen Herrn oder seine Herrin tötet.
14. Von der Todesstrafe in vorstehenden Fällen kann nach Zeugnis des Geistlichen abgesehen werden, falls der Betreffende freiwillig zum Priester geflohen war und die heimlich begangenen Taten gebeichtet hatte und Buße leisten wollte.
15. Was die niedrigeren Fälle angeht, so stimmen alle darin überein, daß einer jeden Kirche ein Haupthof und zwei Hufen Landes von den Einwohnern eines Gaues, die zu jener Kirche gehören, übertragen werde, und daß je 120 Einwohner sowohl Edelinge als auch Frilinge und Laten, einen Knecht und eine Magd für diese Kirche beisteuern sollen.
16. Und es entspricht christlichem Gebot, daß allenthalben von allen königlichen Einkünften, auch von den Friedens- und Strafgeldern, der zehnte Teil den Kirchen und Priestern zustehen soll.
17. In gleicher Weise schreiben wir göttlichem Gebot gemäß vor, daß alle den Zehnt von ihrem Vermögen und ihrer Arbeit den Kirchen und Geistlichen abliefern sollen, und zwar sowohl die Edelinge als auch die Frilinge und die Laten; denn was Gott einem jeden Christen schenkt, muß zum Teil Gott wiedergegeben werden.
18. An den Sonntagen sollen keine öffentlichen Zusammenkünfte und Gerichtsverhandlungen stattfinden, wenn es nicht große Not oder feindliche Angriffe erfordern. Denn am Sonntag sollen alle zur Kirche gehen, beten und Gottes Wort hören. Genauso soll es an den hohen Kirchenfesten gehalten werden.
19. Entsprechend erscheint es sinnvoll, in diese Vorschriften einzufügen, daß alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden. Wir setzen fest, daß derjenige, der ohne Erlaubnis des Pfarrers dieses verschmäht, dem „fiscus“ als Edeling 120 sol., als Friling 60 sol. und als Late 30 sol. zur Buße zu zahlen hat.
20. Wer eine verbotene oder unerlaubte Ehe eingeht, zahlt als Edeling 60, als Friling 30 und als Late 15 sol.
21. Wer Gelübde nach heidnischem Brauch an Quellen, Bäumen oder Hainen darbringt oder nach heidnischem Brauch opfert und ein Gemeinschaftsmahl zu Ehren der Götzen veranstaltet, zahlt als Edeling 60, als Friling 30, als Late 15 sol. Und wenn er das Geld nicht hat, soll er es im Dienste der Kirche abarbeiten.
22. Wir befehlen, daß die christlichen Sachsen in den Kirchhöfen und nicht auf den heidnischen Grabhügeln bestattet werden.
23. Die Wahrsager und Zauberer sollen den Kirchen und den Pfarrern ausgeliefert werden.
24. Wenn jemand Räuber und Übeltäter, die von einer Grafschaft in die andere geflohen sind, in seinen Schutz nimmt und sieben Nächte beherbergt ohne Absicht, sie vor Gericht zu stellen, zahle er unsere Bannbuße. Das gleiche muß auch der Graf tun, wenn er sich deswegen nicht entschuldigen kann, und er verliert darüber hinaus sein Amt.
25. Niemand soll sich unterstehen, einen anderen in Pfandknechtschaft zu halten, und wer das tut, zahle die Bannbuße.
26. Niemand soll sich bei gleicher Strafe unterstehen, einem Menschen zu verbieten, sein Recht vor uns zu suchen.
27. Wenn jemand keine Bürgen stellen kann, soll sein Vermögen solange in Beschlag genommen werden, bis er einen Bürgen stellt. Wenn er aber in der Zwischenzeit wagt, sein Haus zu betreten, zahlt er entweder 10 sol. oder einen Ochsen für die Verletzung des Bannes und zahlt darüber hinaus seine Schuld Wenn aber der Bürge den festgesetzten Termin nicht einhält, dann hat er selbst gemäß seiner Bürgschaft für den Schaden einzustehen. Der Schuldner aber muß dem Bürgen das Doppelte dessen erstatten, was der Bürge durch ihn an Schaden erlitten hatte.
28. Wer Bestechungsgelder von Unschuldigen annimmt, verfällt unserem Königsbann, und wenn er, was hoffentlich nicht passiert, ein Graf ist, verliert er sein Amt.
29. Alle Grafen sollen untereinander Frieden und Eintracht halten; und wenn unter Umständen Streit zwischen ihnen ausbricht, sollen sie sich auf unsern Beistand und unsere Entscheidung verlassen.
30. Wenn jemand einen Grafen tötet oder seine Beseitigung plant, fällt sein Erbe dem König zu, in dessen Gewalt er ausgeliefert werden muß.
31. Wir geben den Grafen die Kompetenz, bis zu 60 sol. in ihrem Amt Bannbußen wegen Fehdehandlungen oder Hochgerichtsfällen zu verhängen, und bis zu 15 sol. (von Schwerin liest 12) in den geringeren Fällen.
32. Wer einem anderen Mann einen Eid leistet, soll dies am Altar der Kirche an einem festgesetzten Tage tun; und wenn er es verschmäht zu schwören, schließe er einen Vertrag und büße 15 sol., wenn er säumig bleibt, und daraufhin soll er seine Schulden völlig tilgen.
33. Der Meineid wird gemäß sächsischen Gesetz bestraft.
34. Wir untersagen, daß alle Sachsen Stammesversammlungen abhalten, falls nicht unser Königsbote auf unseren Befehl hin sie aufbietet. jeder unserer Grafen soll vielmehr in seinem Amt die Versammlungen abhalten und Recht sprechen, und Pfarrer sollen darüber wachen, daß er sich entsprechend verhält.
Aus: Der verteufelte Waldgott
t.me/HueterderIrminsul
Fehu ist die Rune für: Reichtum und Vollendung
Die Rune Fehu verkörpert materiellen Besitz, den man durch Fleiß und Fähigkeiten erworben hat. Sie entspricht dem materiellen Glück, welches ein Gefühl von Wohlstand vermittelt. Es gilt diesen Reichtum sinnvoll einzusetzen und auch an das Wohl anderer zu denken.
ÄLTERES FUTHARK SINNBILD
1. Rune Fehu - Rinder, Vieh
Als Sinnbild stellt die Rune Fehu eine Viehherde dar. Zur damaligen Zeit der Wikinger war der Besitz einer Rinderherde nicht nur persönlicher Reichtum, sondern auch eine grundlegende Nahrungsquelle. Mit ihr konnte die Familie versorgt werden, aber auch Handel betrieben. Somit war das Vieh nicht nur ein Zeichen des sozialen Standes. Es ging auch um das Wohl der Gemeinschaft.
Runen Entsprechung – Schlüsselwörter
Besitz, Geld,
Wertgegenstände,
Reichtum, Erfüllung,
(gute Zeit für Anschaffungen)
Bedeutung Runen Orakel
Fehu entspricht dem monatlichen Verdienst oder dem Besitz, den man sich durch eigene Mühen und Einsatz erworben hat oder daran noch arbeitet. Eine Situation entwickelt sich positiv und wird von Dauer sein, wenn man mit seinen körperlichen, geistigen und finanziellen Ressourcen sorgsam umgeht.
Die negativen Aspekte von Fehu zeigen sich durch Gier und Leichtsinn. Dann können sich Verluste und finanzielle Probleme ankündigen.
Magische Runen Wirkung
Die Rune Fehu zieht die Macht von Sonne, Mond und den Sternen an, stärkt die psychischen Kräfte. Sie fördert die persönliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung und vergrößert den finanziellen Reichtum, die Herde oder das Land.
Spirituelle Runen Bedeutung
Die Macht von Fehu kommt direkt aus der Quelle des kosmischen Feuers. Sie symbolisiert die beiden Extreme Erschaffung und Zerstörung, der evolutionären Kräfte.
Fehu beinhaltet bewegliche Macht, was aus der Urbedeutung des Namens hervorgeht, welche Vieh oder Geld ist.
Shadow Work
Origins, Meaning and Utility
Carl Jung theorized the existence of three levels/spheres in the human psyche: the Ego, representing the conscious mind, the Personal Unconscious where memories are contained and the Collective Unconscious, where all knowledge and experiences of the species are shared.
Each Sphere has in it a certain number of Archetypes, used to better describe the components of those structures, and the Shadow is one of them.
The shadow can be seen as a instinctual or primitive part of ourselves, it exists as part of the unconscious mind and is composed of repressed ideas, weaknesses, desires, instincts, and shortcomings.
It is this archetype that contains all of the things that are unacceptable not only to society, but also to one's own personal morals and values, normally going against social norms and rules as well as what we personally consider right.
The Shadow is often described as the darker side of the psyche, representing wildness, chaos, and the unknown, and it is common for people to deny this element of their own psyche and instead project it on to others.
Art: Unknown
The Shadow, in witchcraft, can represent The Unknown, hidden depth of ourselves. Speaking in terms of energy, this is an area that can be a deep source of energetic issues, because it’s locked up in the dark and always striving to reach the light.
To not work with one’s Shadow is to make it greedy and aggressive, as well as denying a big part of oneself, making everything a half of a whole.
Through that brief explanation, we can already establish the importance and role of the Shadow in witchcraft, and with that in mind, comes the concept of Shadow Work.
Shadow Work can be seen in a number of practices, meditation, trances, inner journey’s, lucid dreaming, astral travels, spells and divination.
The method can change, but the principle is simple: Centering your intent to self discovery, self knowledge and self acceptance.
Working with one’s Shadow is not only beneficial to one’s craft, as it allows one to get in touch with their intuition as well as allows for easier connection with one’s guide/guides, but it also allows for healing and acceptance of one’s feelings and needs.
Think of all aspects of life as a wheel. If there is one part bent, the wheel can turn, but with more effort. If the owner spends time fixing that bent part, the wheel will turn in a much more smooth manner.
That is what happens when you take the time to do Shadow Work, you have to put in effort, and most of the time it’s not easy, but once done, all other components on the wheel of your life will be relieved to move on without that obstacle that makes their job harder.
The Shadow is not evil, as evil is just a moral compass invented by humans. It is a part of one’s nature, and to deny it is to supress a connection with yourself.
Take the time to know and accept your shadow, and you’ll see that life will be a little easier.
References:
A Natureza da psique (Structure & Dynamics of the Psyche) by C.G. Jung
The Archetypes and the Collective Unconscious by C.G. Jung
I've redone my palmistry page to include more information on the major & minor lines as well as hand shape.
Again please don't re-upload this to other sites like pinterest
Heilige Fauna
Bären und Wölfe, Wildschweine und Hirsche, Füchse und Wildkatzen, Eichhörnchen und Hermeline, Dachse und Biber und noch viele weitere Tierarten, der Sage nach übrigens auch Einhörner und Drachen, streunten im Altertum durch Europas Urwälder. Auch Wisente und Auerochsen - europäische Wildrindarten (,„Bisons‘“) - lebten in Europa; erst im Mittelalter, zur Zeit der Christianisierung, wurden die Großsäuger mit den teuflischen Hörnern ausgerottet.
Im Neuen Testament wird „das Tier‘ mit dem „Teufel“ gleichgesetzt („666°“). In der germanischen Mythologie hingegen treten Tiere als göttliche Begleiter, totemistische Krafttiere und spirituelle Schutzgeister in Erscheinung: Die Fauna war den Heiden heilig, durch sie offenbarten sich die Götter und Naturgeister. Viele Germanenstämme leiteten ihre Herkunft von Tieren ab, etwa die berühmten Cherusker („Hirsche“); aber auch Eigennamen zeugen von der besonderen Beziehung der Germanen zu Tieren, etwa Wolfgang und Eberhard, Bjöm, Ulf oder Falk. Ist es Zufall, dass dieselben Tiere, die in heidnischer Zeit als Göttertiere galten, seit der Christianisierung einen schlechten Ruf haben als Unglücks-, Hexen- oder Teufelstiere, zum Beispiel Raben (Odin), Böcke (Thor) oder Katzen (Freya)? Wotan wird von zwei Raben und zwei Wölfen begleitet, wenn er auf seinem achtbeinigen Pferd durch die Wälder braust, gefolgt vom ganzen Ungetier im Zug der Wilden Jagd. In der Edda verwandelt er sich sogar in eine Schlange, in ein Tier also, das in christlicher Interpretation wiederum den Teufel symbolisiert.
Laut Tacitus soll es unter den Germanen Menschen gegeben haben. die „Antlitz und Mienen von Menschen, jedoch Rumpf und Glieder von Tieren haben“ (Germania 46). Tatsächlich überliefert die nordische Mythologie mannigfach von solchen Mischwesen aus Mensch und Tier, vor allem von Bärenmenschen und Werwölfen, aber auch von Bocksgestaltigen oder Gehörnten; dies sind gewiss germanische Schamanen, die sich mit Tierfellen verkleidet haben und in Trance „zum Tier“ wurden.* Mit der Christianisierung wurden diese Kulte verboten. Zum Beispiel erließ Theodor von Tarsus, Erzbischof von Canterbury, Ende des 7. Jahrhunderts ein Gesetz, das jeden mit einer dreijährigen Kirchenbuße belegt, der sich in Tierhaut hüllt und als Stier bzw. Hirsch verkleidet.
„Ende des Mittelalters schritt die Obrigkeit mit immer schärfer werdenden Maßnahmen gegen solches Treiben ein. So wurden etwa im Jahre 1430 in den von Herzog Amadeus VIII. erlassenen Statuta Sabaudiae in Chambery harte Strafen ausgesprochen, die den larvaria drohten, also jenen, die sich in ‚Teufelskleider‘ steckten“.
Aus: Der verteufelte Waldgott
t.me/HueterderIrminsul
Tarot cards cheat sheet, I found these Tarot stickers online which is what I had been waiting for before I could start on these.
I'm debating on whether I want to put borders at the top of some pages because they seem very plain and need something, any input would be appreciated, even if you think I should keep it plain