Das Besatzungsrecht

Das Besatzungsrecht

„Sterben soll, wer Heide bleiben will“. ~Karl der Große~

Die Ausrottung heidnischer Gebräuche

Um den Heiden Herr zu werden, erließ Karl der Große im Jahre 782 die berühmt-berüchtigte Capitulatio de partibus Saxoniae, einen verbindlichen Gesetzestext mit dem Charakter der Zwangschristianisierung. In 34 Paragraphen legte der Besatzer Sachsens fest, was den heidnischen Germanen fortan gestattet und verboten war. Wer sich widersetzte, wurde mit dem Tod bestraft: Ein großer Teil der Paragraphen leitet mit der Phrase ein „Sterben soll, wer...‘ oder „Todesstrafe erleidet, wer...“ sowie „Dem geht es an Kopf und Kragen, der...“. Die Capitulatio de partibus Saxoniae ist ein Paradebeispiel für brutales Besatzungsrecht. Per Dekret war nun verboten, „Götzendienst“ zu treiben und die alten Götter zu verehren: Die „heidnische Sitte“ und der „heidnische Brauch“ wurden kriminalisiert. „Stammesversammlungen“ waren illegal, wenn nicht ein „Pfarrer“ sie bewachte. Es war verboten, an „Quellen, Bäumen oder Hainen“ Opfer darzubringen, ein „Gemeinschaftsmahl zu Ehren der Götzen“ zu veranstalten und „nach heidnischem Brauch Leichen“ zu bestatten. Die „Wahrsager‘ und „Zauberer“ sollten „den Kirchen und den Pfarrem ausgeliefert“ werden, weil sie Teufelsdiener seien, um von denselben öffentlich hingerichtet zu werden. Von nun an waren alle Heiden dazu angehalten, sich entweder taufen zu lassen oder zu sterben. So heißt es schwarz auf weiß im Paragraphen 8 dieses Gesetzestextes:

„Sterben soll, wer Heide bleiben will und unter den Sachsen sich verbirgt, um nicht getauft zu werden oder es verschmäht, zur Taufe zu gehen“.

Die Capitulatio de partibus Saxoniae war „ein drakonischer Strafkatalog mit dem Doppelziel der Ausrottung heidnischer Gebräuche und der Zerschlagung der sächsischen Verfassung, in dem praktisch alles mit der Todesstrafe belegt wurde. [...] Politische und kirchliche Zwangsmaßnahmen sind hier nicht mehr voneinander zu trennen, und mit christlichen Grundsätzen lassen sie sich kaum vereinbaren. Karl machte damit unmißverständlich klar: Die Grenze ist geschlossen, in den Provinzen des Frankenreichs ist nur noch der Kult der christlichen Kirche zulässt.’

Im Folgenden ist der Gesetzestext vollständig abgedruckt:

Capitulatio de partibus Saxoniae

l. Alle stimmen dem Prinzip der höheren Fälle zu, daß die Kirchen Christi in Sachsen nicht geringere, sondern erheblich höhere Geltung haben sollen als die Götzenstätten.

2. Wenn jemand Zuflucht in der Kirche sucht, soll er dort bis zu seiner Gerichtsverhandlung sicher sein, und niemand soll wagen, ihn mit Gewalt herauszuholen. Wegen der Ehre Gottes und der Heiligen, denen die betreffende Kirche geweiht ist, soll es dem Asylanten vor Gericht nicht an Kopf und Kragen gehen, sondern er soll seine Tat gemäß dein Urteilsspruch mit Geld büßen, soweit er es kann. Dann soll er vor den König geführt werden, und der wird ihn dorthin stecken, wohin es seiner königlichen Gnade gefällt.

3. Sterben soll, wer gewaltsam eine Kirche erstürmt und in ihr mit Gewalt oder mit Diebsgriff etwas wegnimmt oder die Kirche in Flammen aufgehen läßt.

4. Sterben soll, wer die vierzigtägigen Fasten vor Ostern in Verachtung des christlichen Glaubens bricht und Fleisch ißt. Aber es soll vom Priester geprüft werden, ob er nicht durch Not gezwungen war, Fleisch zu essen.

5. Sterben soll, wer einen Bischof, einen Priester oder einen Diakon tötet.

6. Todesstrafe erleidet der, der vom Teufel getäuscht, nach heidnischer Sitte wähnt, irgendein Mann oder eine Frau sei Hexe und Menschenfresser und sie deshalb verbrennt oder deren Fleisch verzehrt bzw. zum Verzehr weitergibt.

7. Todesstrafe erleidet der, der nach heidnischen Brauch Leichen bestattet, indem er den Körper den Flammen preisgibt.

8. Sterben soll, wer Heide bleiben will und unter den Sachsen sich verbirgt, um nicht getauft zu werden oder es verschmäht, zur Taufe zu gehen.

9. Sterben soll, wer einen Menschen dem Teufel opfert und nach heidnischer Sitte den Götzen als Opfer darbringt.

10. Sterben soll, wer mit den Heiden Ränke gegen die Christen schmiedet oder bei ihnen als Feind der Christen ausharren will. Und wer ihn dabei gegen König und Christenheit unterstützt, soll ebenfalls sterben.

ll. Dem geht es an Kopf und Kragen, der dem König als untreu erscheint.

12. Sterben soll, wer die Tochter seines Herren raubt.

13. Genauso soll bestraft werden, wer seinen Herrn oder seine Herrin tötet.

14. Von der Todesstrafe in vorstehenden Fällen kann nach Zeugnis des Geistlichen abgesehen werden, falls der Betreffende freiwillig zum Priester geflohen war und die heimlich begangenen Taten gebeichtet hatte und Buße leisten wollte.

15. Was die niedrigeren Fälle angeht, so stimmen alle darin überein, daß einer jeden Kirche ein Haupthof und zwei Hufen Landes von den Einwohnern eines Gaues, die zu jener Kirche gehören, übertragen werde, und daß je 120 Einwohner sowohl Edelinge als auch Frilinge und Laten, einen Knecht und eine Magd für diese Kirche beisteuern sollen.

16. Und es entspricht christlichem Gebot, daß allenthalben von allen königlichen Einkünften, auch von den Friedens- und Strafgeldern, der zehnte Teil den Kirchen und Priestern zustehen soll.

17. In gleicher Weise schreiben wir göttlichem Gebot gemäß vor, daß alle den Zehnt von ihrem Vermögen und ihrer Arbeit den Kirchen und Geistlichen abliefern sollen, und zwar sowohl die Edelinge als auch die Frilinge und die Laten; denn was Gott einem jeden Christen schenkt, muß zum Teil Gott wiedergegeben werden.

18. An den Sonntagen sollen keine öffentlichen Zusammenkünfte und Gerichtsverhandlungen stattfinden, wenn es nicht große Not oder feindliche Angriffe erfordern. Denn am Sonntag sollen alle zur Kirche gehen, beten und Gottes Wort hören. Genauso soll es an den hohen Kirchenfesten gehalten werden.

19. Entsprechend erscheint es sinnvoll, in diese Vorschriften einzufügen, daß alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden. Wir setzen fest, daß derjenige, der ohne Erlaubnis des Pfarrers dieses verschmäht, dem „fiscus“ als Edeling 120 sol., als Friling 60 sol. und als Late 30 sol. zur Buße zu zahlen hat.

20. Wer eine verbotene oder unerlaubte Ehe eingeht, zahlt als Edeling 60, als Friling 30 und als Late 15 sol.

21. Wer Gelübde nach heidnischem Brauch an Quellen, Bäumen oder Hainen darbringt oder nach heidnischem Brauch opfert und ein Gemeinschaftsmahl zu Ehren der Götzen veranstaltet, zahlt als Edeling 60, als Friling 30, als Late 15 sol. Und wenn er das Geld nicht hat, soll er es im Dienste der Kirche abarbeiten.

22. Wir befehlen, daß die christlichen Sachsen in den Kirchhöfen und nicht auf den heidnischen Grabhügeln bestattet werden.

23. Die Wahrsager und Zauberer sollen den Kirchen und den Pfarrern ausgeliefert werden.

24. Wenn jemand Räuber und Übeltäter, die von einer Grafschaft in die andere geflohen sind, in seinen Schutz nimmt und sieben Nächte beherbergt ohne Absicht, sie vor Gericht zu stellen, zahle er unsere Bannbuße. Das gleiche muß auch der Graf tun, wenn er sich deswegen nicht entschuldigen kann, und er verliert darüber hinaus sein Amt.

25. Niemand soll sich unterstehen, einen anderen in Pfandknechtschaft zu halten, und wer das tut, zahle die Bannbuße.

26. Niemand soll sich bei gleicher Strafe unterstehen, einem Menschen zu verbieten, sein Recht vor uns zu suchen.

27. Wenn jemand keine Bürgen stellen kann, soll sein Vermögen solange in Beschlag genommen werden, bis er einen Bürgen stellt. Wenn er aber in der Zwischenzeit wagt, sein Haus zu betreten, zahlt er entweder 10 sol. oder einen Ochsen für die Verletzung des Bannes und zahlt darüber hinaus seine Schuld Wenn aber der Bürge den festgesetzten Termin nicht einhält, dann hat er selbst gemäß seiner Bürgschaft für den Schaden einzustehen. Der Schuldner aber muß dem Bürgen das Doppelte dessen erstatten, was der Bürge durch ihn an Schaden erlitten hatte.

28. Wer Bestechungsgelder von Unschuldigen annimmt, verfällt unserem Königsbann, und wenn er, was hoffentlich nicht passiert, ein Graf ist, verliert er sein Amt.

29. Alle Grafen sollen untereinander Frieden und Eintracht halten; und wenn unter Umständen Streit zwischen ihnen ausbricht, sollen sie sich auf unsern Beistand und unsere Entscheidung verlassen.

30. Wenn jemand einen Grafen tötet oder seine Beseitigung plant, fällt sein Erbe dem König zu, in dessen Gewalt er ausgeliefert werden muß.

31. Wir geben den Grafen die Kompetenz, bis zu 60 sol. in ihrem Amt Bannbußen wegen Fehdehandlungen oder Hochgerichtsfällen zu verhängen, und bis zu 15 sol. (von Schwerin liest 12) in den geringeren Fällen.

32. Wer einem anderen Mann einen Eid leistet, soll dies am Altar der Kirche an einem festgesetzten Tage tun; und wenn er es verschmäht zu schwören, schließe er einen Vertrag und büße 15 sol., wenn er säumig bleibt, und daraufhin soll er seine Schulden völlig tilgen.

33. Der Meineid wird gemäß sächsischen Gesetz bestraft.

34. Wir untersagen, daß alle Sachsen Stammesversammlungen abhalten, falls nicht unser Königsbote auf unseren Befehl hin sie aufbietet. jeder unserer Grafen soll vielmehr in seinem Amt die Versammlungen abhalten und Recht sprechen, und Pfarrer sollen darüber wachen, daß er sich entsprechend verhält.

Aus: Der verteufelte Waldgott

t.me/HueterderIrminsul

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1 year ago

Biophilie und Blasphemie

Biophilie Und Blasphemie

Die Berührungsangst der Forest Medicin und ihrer Jünger vor der Religion rührt womöglich daher, dass sie diesen Begriff zunächst mit dem Christentum assoziieren. Tatsächlich aber ist das Christentum ein denkbar schlechtes Beispiel für das bio-pantheistische Baumbewusstsein, von dem hier die Rede ist. Denn das Christentum ist keine Naturreligion, sondern eine Buchreligion und zeichnet sich - ganz im Gegenteil — tendenziell durch seine Naturfeindschaft aus: Christen pflanzen und verehren keine Bäume, sondern zerstören diese, wie die Geschichte mannigfach bezeugt, zum Beispiel der beliebte Nikolaus von Myra (der den heiligen Baum der Diana fällte), der Missionar Bonifatius (der die Donareiche umhaute) oder der vermeintliche Vater Europas Karl der Große (der die Irminsül zerstörte).* In einem christlichen Gesetzestext aus dem 8. Jahrhundert heißt es: „Sterben soll, wer nach heidnischer Sitte den Götzen an Quellen, Bäumen oder Hainen Opfer bringt“ (Capitulatio de partibus saxoniae).

Anders als in den ethnischen Religionen ist der christliche Gott kein integrativer Bestandteil der Natur, sondern steht dieser dualistisch gegenüber: Er hat die Schöpfung zwar hervorgebracht, doch verweilt er seitdem außerhalb im Jenseits und beäugt das Irdische und Diesseitige sogar mit größter Skepsis, ist dies doch der Bereich, in dem der Teufel sich herumtreibt. Schon im ersten Buch der Bibel ruft der Gott daher die Menschen auf, „sich die Erde untertan zu machen“ (Gen 1,28). Seine Ebenbilder sollen eben nicht im Einvernehmen mit der Umwelt und im Einklang mit der Erde leben, sondern diese wörtlich unterwerfen und bekämpfen: „Nach Ansicht zahlreicher Autoren ist in diesem Herrschaftsauftrag der Grundstein für die neuzeitliche Entfremdung von Mensch und Natur gelegt“.

Zwar gibt es auch im Alten Testament, das dem Christentum theologisch zugrunde liegt, einen „Baum der Erkenntnis“ (Genesis). Allerdings ist dieser für das erste Menschenpaar ausdrücklich verboten, wie Gott Adam diktiert, „denn an dem Tage, da du von ihm isst, musst du des Todes sterben“ (Gen 2,17). Eva allerdings, die Ur-Philosophin, isst dennoch von den Früchten der Erkenntnis und teilt diese sogar mit ihrem Mann, weshalb die beiden nun für immer aus dem paradiesischen Garten Eden, jenem heiligen Hain, verbannt werden: Die Weisheiten des Weltenbaumes bleiben ihnen und ihren Kindern verschlossen. Aber die biblische Legende geht noch weiter: Weil die Nachkommen der ersten Menschen gleichfalls gegen die Gebote verstoßen, beschwört die „entzürnte Gottheit‘ (Goethe) eine Sintflut herauf und vertilgt mit ihr auf einen Schlag alles Leben von der Erde (Gen 7,4-23). Nicht besonders biophil: „Nach der Sintflut erneuerte Gott zwar die Autorität der Menschen über andere Lebewesen, dennoch war die Erde nicht mehr so, wie sie einst war. Sie bildete keinen harmonischen Kosmos mehr, Disharmonien und Widerständigkeiten in der Natur wurden als Spiegel für den Sündenfall gesehen“.

Natürlich gibt es heute viele Christen, die „das anders sehen“. Doch widersprechen sie damit ihren verehrten Gründungsvätern vehement — auch Martin Luther sah in der Natur ausdrücklich den Teufel wirken“: „Mit der Ausbreitung der monotheistischen Religion

wird, vereinfacht gesagt, Wildnis zur bösen Gegenwelt. Sie ist - real, symbolisch und allegorisch - der Ort des Bösen, der einem Leben im Glauben an Gott und den religiösen Normen entgegensteht. [...] Das Göttliche wird in eine im irdischen Leben unerreichbare Transzendenz verlagert, das Heilige vom archaischen Wilden abgetrennt. In der Natur bleibt nur das Unheilvoll-Dämonische zurück. [...] Manche christliche Theologen, zum Beispiel Luther, nehmen später an, wegen der weiteren Sünden sei die ursprünglich vollkommene äuBere Natur einem sukzessiven Verfall ausgesetzt: Unfruchtbare Landstriche sind Zeichen göttlicher Strafe, Berge die von der Sintflut erschaffenen Ruinen der ursprünglich ebenen Welt“.

Aus: Waldphilosophie - Warum der Wald nicht nur gesund, sondern auch weise macht

t.me/HueterderIrminsul


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10 months ago
Hermann Hendrich

Hermann Hendrich

2 years ago

dreamy recipes 

♡ lilac cream tarts

♡ honey lilac posset

♡ rose honey rice pudding 

♡ plum blossom honey panna cotta

♡ wild violet sweethearts

♡ white clover pudding

♡ lavender tea milk punch

♡  dutch puff pancake with lemon curd & primrose cream

all recipes sourced from gathervictoria.com, which also has loads of interesting information on ancestral food traditions, herbalism, and women’s history ❦


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7 months ago

Das Wildschwein symbolisiert als keltisches Krafttier Tapferkeit, Kampfgeist und Schutz 🐗

Das Wildschwein Symbolisiert Als Keltisches Krafttier Tapferkeit, Kampfgeist Und Schutz 🐗

In alten Zeiten wurde das Wildschwein nicht nur wegen seiner physischen Stärke und seines Mutes während der Jagd bewundert, sondern auch als heiliges Tier verehrt, das eng mit der Erdmutter und der Fruchtbarkeit der Natur verbunden ist.

Die Kelten sahen im Wildschwein eine Manifestation der Kraft des Kriegers und des Durchsetzungsvermögen. Es wurde oft in Geschichten und Legenden als Beschützer der Wälder und ihrer Geheimnisse dargestellt.

In der keltischen Geschichte wird das Wildschwein häufig zusammen mit Kriegern und Göttern abgebildet, was seine Bedeutung als Symbol der Macht und des Schutzes unterstreicht.

Für diejenigen, die sich vom Wildschwein angezogen fühlen, mag es eine Einladung sein, die eigenen inneren Stärken zu erkunden, den Mut zu finden, sich Unbekanntem zu stellen, und die Führung zu übernehmen, wenn der Weg vor uns ungewiss ist...


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1 year ago
Magie Der Bäume: Die Kiefer
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1 year ago

✨ How to live like a fairy ✨

~Keep your hair natural and wild. During the summer months, you can make wild flower crowns or adorn your hair with flower petals and daisies.

~Shop for airy, gossamer dresses that you can wear whilst dancing in the forest or while shopping at a flower market. Use a velvet pouch as a purse and keep a few good-luck crystals inside.

~ Makeup essentials include pink plump lips and full rosy cheeks. Use a shimmer powder and glittery eyeshadow to complete your fairy-esque look. Invest in a sparkly body powder to sprinkle over yourself and make it look as if you are a cloud of fairy dust!

~ Go outside and explore the woods barefoot. Bring your favorite book along to read in the meadow or while nestled in a willow tree. Pack a wicker picnic basket and find a peaceful spot to eat your breakfast/lunch.

~ Plant a garden filled with honeysuckles, strawberries, sunflowers, and rosemary. Go berry picking in the summer and go apple picking in the fall. You can use the fruits to make pastries, preserves, or to eat plain!

~Decorate your room with fairy lights, tea candles, floral garland, and succulents. Keep your windows open on sunny days and use an essential oil diffuser to perfume your room with the aroma of lavender. Hang a tulle bed canopy above your bed to add to the whimsical aesthetic.  

~Indulge in afternoon tea once a week. Set the table with a clean linen cloth and bake fresh chocolate scones and cucumber sandwiches to nibble on. Make sure to have a floral centerpiece and plenty of teas to choose from!

~Wear silver lockets and delicate charm bracelets. Shop frequently at antique and vintage shops to find other unique jewelry pieces. Arm cuffs and toe rings are also staple accessories.


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1 year ago

Alte Feiertage im Oktober

Der Oktober ist der magische Monat des „goldenen Herbstes“, in dem alle Laubbäume in unseren Wäldern durch den Zauber der Natur mit purpurroten und bernsteinfarbenen Gewändern geschmückt sind. Alle warmen Farbtöne – Scharlachrot, Gelb, Braungold – sind in den Wäldern zu sehen!

Vögel versammeln sich in Schwärmen und fliegen nach Süden... Aus diesem Grund nannte man die erste Oktoberhälfte „Kranichflug“ (журавлиный лёт). Es wurde angenommen, dass der Winter früh und streng sein würde, wenn die Kraniche früh wegfliegen.

Ende Oktober beginnt die Natur allmählich ihre Farben zu verlieren und gleichzeitig werden die Grenzen zwischen den Welten dünner. Deshalb sind die Oktoberfeiertage ungewöhnlich: ruhig, heimelig, zum Nachdenken gedacht und nicht laut. Schließlich sind diese Tage mit der schmalen Grenze zwischen Leben und Tod verbunden. Im Oktober ehren wir die Ahnen, feiern den Tag von Makosch und beenden den Monat mit der geheimnisvollen Nacht von Veles.

4. Oktober: Verabschiedung von Wasser- und Waldgeister

An diesem Tag gingen unsere Ahnen nicht in den Wald und ans Wasser, sie hatten Respekt vor Geistern, die vor dem Winter Lärm machen. Aber am Vorabend oder am Tag danach können wir Geschenke und Leckereien für Wasser- und Waldgeister hinterlassen.

14. Oktober: Pokrowa

Das Fest des ersten Schnees, der die Erde bedeckt und vor der Winterkälte schützt. Zeit der Hochzeiten. Dieser Feiertag gibt uns die Möglichkeit, die Beziehungen zu zweit zu verbessern oder die Ursachen von Einsamkeit und bitterem Schicksal zu heilen. Es wird angenommen, dass an diesen Tagen der Pokrowa alle Rituale für die Liebe eine besondere Kraft haben.

22. bis 29. Oktober: Feier der Herbst-Ahnen

Woche der Ahnenehrung. In der Übergangszeit im Herbst, wenn die Grenzen zwischen den Welten dünn sind, kommen die Geister der Ahnen zu uns. Wir laden sie mit Ritualen ein und sie geben uns ihre Kraft und Unterstützung.

27. Oktober: Herbst Makosch – unser Zuhause

Es gibt mehrere Makosch-Freitage im Jahr, und einer der wichtigsten ist der im Oktober. An diesem Tag führen Frauen Rituale für die Göttin Makosch durch und bitten sie um ein sicheres, gemütliches Zuhause voller Liebe und Harmonie.

31. Oktober bis 1. November: Nacht des Gottes Veles

Gott Veles öffnet die Grenze zwischen den Welten und die Zeit ist magisch. Dieser alte Feiertag ist für den modernen Menschen ungewöhnlich. Es wird nicht von fröhlichen und lauten Festlichkeiten begleitet. In der mysteriösen Nacht von Veles versuchten die Menschen, ruhig zu bleiben und das Haus nicht ohne guten Grund zu verlassen. Dieser Feiertag war die Zeit des Übergangs vom Licht zur Dunkelheit, in der sich die Grenzen zwischen den Welten öffnen und die Wege ganz und gar nicht dorthin führen, wo man sie erwartet hat.

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